Information zur Liquidsteuer
Was ist die Liquidsteuer und für welche Produkte gilt sie?
Seit dem 1. Juli 2022 erhebt der Bund mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) eine eigene Steuer auf sogenannte „Substitute für Tabakwaren“. Der Begriff ist bewusst weit gefasst. Er umfasst grundsätzlich alle Flüssigkeiten, die in einer E-Zigarette verdampft werden können. Die Steuer gilt daher für Liquids mit und ohne Nikotin, ebenso für Nikotinshots, Basen, Aromen und Longfills.
Wie hoch ist die Liquidsteuer?
Die Steuer wurde in mehreren Stufen angehoben (jeweils zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer):
| Ab | je Milliliter |
|---|---|
| 1. Juli 2022 | 0,16 Euro |
| 1. Januar 2024 | 0,20 Euro |
| 1. Januar 2025 | 0,26 Euro |
| 1. Januar 2026 | 0,32 Euro |
Wie geht es ab 2027 weiter?
Im Oktober 2026 haben Bundestag und Bundesrat eine weitere Erhöhung in vier Stufen beschlossen:
| Ab | je Milliliter | pro 10-ml-Flasche | pro 10-ml-Flasche inkl. 19 % MwSt. |
|---|---|---|---|
| 1. Januar 2026 (aktuell) | 0,32 Euro | 3,20 Euro | 3,81 Euro |
| 1. Januar 2027 | 0,38 Euro | 3,80 Euro | 4,52 Euro |
| 1. Januar 2028 | 0,40 Euro | 4,00 Euro | 4,76 Euro |
| 1. Januar 2029 | 0,42 Euro | 4,20 Euro | 5,00 Euro |
| 1. Januar 2030 | 0,44 Euro | 4,40 Euro | 5,24 Euro |
Die Steuersätze verstehen sich zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, da die Liquidsteuer Teil des Verkaufspreises ist. In unseren Preisen sind beide Steuern bereits enthalten.